Seit dem 1. Juni 2023 gibt es das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien". Diese Finanzierungshilfe löst das Baukindergeld ab und soll Familien mit minderjährigen Kindern beim Hausbau oder -kauf unterstützen.
Wohneigentum für Familien
Neues KfW-Förderprogramm ersetzt das Baukindergeld
Was ist das neue Programm "Wohneigentum für Familien"?
Das neue KfW-Programm dient der Förderung besonders klimafreundlicher Immobilien. Im Gegensatz zum Baukindergeld gibt es beim neuen Programm keinen Zuschuss, sondern ein zinsgünstiges Darlehen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die zu fördernde Immobilie selbst bewohnt wird und klimafreundlich ist.
Das Programm richtet sich an Paare und Alleinerziehende, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Antragsteller müssen Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie sein. Zudem dürfen Sie zuvor kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben.
Beachten Sie die Einkommensgrenze
Das neue KfW-Programm "Wohneigentum für Familien" können Sie nur unter Berücksichtigung der Einkommensgrenze in Anspruch nehmen. So darf das maximal zu versteuernde Jahreseinkommen einer Familie mit einem Kind seit Oktober 2023 die Grenze von 90.000 Euro nicht überschreiten. Zuvor betrug der Maximalwert 60.000 Euro. Diese Summe erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro. Das Programm richtet sich also besonders an Familien mit geringen oder mittleren Einkommen, die sich selbstgenutzten Wohnraum schaffen wollen. Der maximale Anteil der Kreditsumme, für den eine Förderung möglich ist, beträgt 270.000 Euro.
Das fördert die KfW
Mit "Wohneigentum für Familien" (WEF 300) fördert die KfW sowohl den Bau von Immobilien als auch den Kauf von neu gebauten Wohnungen und Häusern. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Einhaltung bestimmter Baustandards für Klimafreundlichkeit. Das heißt, dass Sie keine Unterstützung für Bestandsimmobilien erhalten. Als klimafreundlich und damit förderfähig gelten Wohngebäude, die die "Effizienzhaus-Stufe 40" erreichen. Die Immobilie muss das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude Plus" tragen und darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.
So hoch kann die Förderung ausfallen
Die KfW gewährt die Förderung als vergünstigten Kredit. Dessen Höhe beträgt je nach Art des Gebäudes und der Anzahl Ihrer Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Der Zinssatz variiert je nach Darlehensart sowie Laufzeit und beträgt mindestens 0,01 Prozent. Direkte Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse gibt es nicht.
Zudem besteht die Möglichkeit, die KfW-Förderung mit anderen Förderprogrammen wie Wohn-Riester, BAFA-Fördermitteln oder auch mit anderen KfW-Förderungen zu kombinieren. Eine Möglichkeit wäre eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124 für den Kauf oder den Bau eines Eigenheims. Nicht kombinierbar sind "Wohneigentum für Familien" und das Programm "Klimafreundlicher Neubau" 297 und 298.
Das sind Ihre Tilgungsmöglichkeiten
Um Ihren Kredit abzubezahlen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen. Sie können sich Ihren gewährten Kredit entweder als Annuitätendarlehen oder als Zinszahlungsdarlehen (endfälliges Darlehen) auszahlen lassen. Entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen, zahlen Sie monatlich einen gleichbleibenden Betrag zurück. Dabei wächst im Laufe der Jahre der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil entsprechend sinkt. Beim Zinszahlungsdarlehen zahlen Sie während der Laufzeit des Kreditvertrags lediglich die anfallenden Zinsen. Der Kreditbetrag müssen Sie dann am Ende in einer Summe zurückzahlen.
So beantragen Sie Ihren Kredit
Unsere Experten beraten Sie gern umfassend über Ihre Möglichkeiten zur Immobilienfinanzierung und zur Nutzung von Förderungen wie dem KfW-Programm "Wohneigentum für Familien". Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel beantragen, bevor der Kreditvertrag mit der Bank unterschrieben ist. Sobald Sie eine Zusage der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel für Sie reserviert und Sie können die nächsten Schritte Ihrer Immobilienfinanzierung angehen.
Ja, es gibt eine Einkommensgrenze für das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien". Diese liegt aber im Vergleich zum Baukindergeld deutlich niedriger. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf für Familien mit einem Kind nicht über 60.000 Euro liegen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um jeweils 10.000 Euro. Ausschlaggebend sind die Einkommenssteuerbescheide des letzten und vorletzten Kalenderjahres vor Antragstellung.
Es gibt zwei Förderstufen. Für die erste muss ein Wohngebäude die "Effizienzhaus-Stufe 40" erreichen und das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude Plus" erhalten. Für die zweite Förderstufe muss das Gebäude ebenfalls die "Effizienzhaus-Stufe 40" erreichen. Zusätzlich muss eine akkreditierte Zertifizierungsstelle entweder das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude Plus" oder das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude Premium" durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigen. Bei beiden Stufen darf das Haus nicht mit Öl, Gas oder Biomasse geheizt werden.
Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Art des Gebäudes und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt leben. Die Kredithöchstbeträge bei Förderstufe 1 sind:
- bei 1 oder 2 Kindern: 170.000 Euro,
- bei 3 oder 4 Kindern: 200.000 Euro,
- ab 5 Kindern: 220.000 Euro.
Die Kredithöchstbeträge für besonders klimafreundliche Wohngebäude bei Förderstufe 2 sind:
- bei 1 oder 2 Kindern: 220.000 Euro,
- bei 3 oder 4 Kindern: 250.000 Euro,
- ab 5 Kindern: 270.000 Euro.
Zuletzt aktualisiert am 05.12.2023